Vorbereitungen

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Mit dem Gedanken über eine Beisetzung im Kolumbarium stellen sich häufig viele Fragen:

Informationen und Gebühren

Informationen zum Kolumbarium finden Sie unter [Informationen].
Alle Gebühren für Grabstellen finden Sie [Unsere Gebühren].

Beisetzungsvoraussetzungen

Jeder, der ein christliches Begräbnis wünscht, kann im Kolumbarium Hl. Herz Jesu beigesetzt werden.


Wer macht was im Sterbefall

Das Bestattungsinstitut übernimmt für Sie alle organisatorischen Aufgaben, wie die Erledigung der Formalitäten, Bereitstellung von Sarg und Urne, Kremierung, Drucksachen und Terminvereinbarungen. Für die Auswahl des Urnenplatzes im Kolumbarium vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten eine Grabstelle im Kolumbarium erworben haben, reicht es, dies dem Bestattungsinstitut mitzuteilen.

Leistungen des Kolumbariums im Sterbefall

Die Nutzungsgebühr für eine Grabstelle im Kolumbarium beinhaltet 20 Jahre Ruhezeit, die Nutzung der Kirche für eine Abschiedsfeier mit Sarg (wenn gewünscht) und die Beisetzung der Urne. Wenn im Anschluss ein gemeinsames Treffen im Trauercafé vorgesehen ist, berechnen wir eine Mietpauschale für die Raumnutzung. Service, Speisen und Getränke werden vom Catering-Unternehmen in Rechnung gestellt. Der Druck der Frontscheibe, sowie alle Kosten der Beisetzungsorganisation werden über den Bestatter verrechnet.

Art der Trauerfeierlichkeiten

Das Kolumbarium bietet Raum und Zeit für folgende Trauerfeierlichkeiten:

  • Gottesdienst oder Trauerfeier mit Sarg
  • Gottesdienst oder Trauerfeier mit Beisetzung der Urne
  • Trauercafé im angrenzenden Pfarrheim

Leitung der Trauerfeiern (keine Grabredner)

Trauerfeiern und Beisetzungen werden ausschließlich von Mitgliedern des Arbeitskreises Christlicher Kirchen (ACK) mit entsprechender Beauftragung geleitet.

Ruhezeit

Die Ruhezeit im Kolumbarium Hl. Herz Jesu beträgt 20 Jahre ab dem Monat der Beisetzung und kann beliebig verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhezeit verbleibt die Asche der Verstorbenen gemäß der dann gültigen Gesetze auf dem Gelände des Kolumbariums.

Nutzungsrecht an Grabstellen zu Lebzeiten

Das Nutzungsrecht an Grabstellen kann bereits zu Lebzeiten verliehen werden. Die Nutzungsgebühr für 20 Jahre wird mit Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung fällig. Zusätzlich wird bis zur Beisetzung eine jährliche Anwartschaftsgebühr in Höhe von 1/20 der aktuellen Nutzungsgebühr erhoben. Durch die jährliche Anwartschaftsgebühr entfällt der sonst übliche Nachkauf der bis dahin erlebten Nutzungsjahre.

Öffnungszeiten

Das Kolumbarium ist fast täglich zu festen Zeiten geöffnet. Während der Öffnungszeiten ist immer ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der Trauerpastoral anwesend. An Feiertagen gelten besondere Öffnungszeiten. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie unter [Öffnungszeiten]

Blumen

An jeder Himmelsleiter steht eine Vase für Schnittblumen. Gestecke oder Topfpflanzen können nicht im Kolumbarium verbleiben und werden am Muttergottesaltar im Vorhof der Kirche abgelegt. Die mitgebrachten Schnittblumen werden seitens des Kolumbariums gepflegt und entsorgt. Bitte beachten: [Blumen]

Kerzen

An jeder Himmelsleiter steht ein Kerzenständer mit einem persönlichen Kerzenplatz für jeden Verstorbenen. Die passenden Kerzen können im Kolumbarium erworben werden. Aus brandschutzrechtlichen Gründen müssen mitgebrachte Kerzen entfernt werden.

Messen für Verstorbene

Gedenkgottesdienste und Messen für Verstorbene können im Kolumbarium gelesen werden. Die Bestellung erfolgt über das Pfarrbüro St. Martin, Nußriede 21, 30627 Hannover, Tel. 0511 95599-0, [Pfarrbüro]