Die Gebühren für den Urnenwahlgrab dienen ausschließlich dem Erhalt des Kirchengebäudes und zur Deckung der Betriebskosten. Aufgrund der Organisationsform ist eine Gewinnerzielung ausgeschlossen.
Jeder Urnenplatz beinhaltet einen Urnenschrein zum Einsetzen der Schmuckurne. Name, Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen werden auf der Frontplatte der Vitrine oder auf der Urne abgebildet. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre.
Die Urnenwahlgräber sind je nach Höhe in zwei Gebührenkategorien eingeteilt:
Die Himmelsleitern werden in Gruppen kontinuierlich von der Mitte der Seitenschiffe zum Altarraum und zum Eingang wachsen. Platzierungen von Familien und Freunden neben- oder übereinander werden bei Erwerb der Grabstellen zu Lebzeiten berücksichtigt.
Leistung | Gebühren in € | Anmerkungen |
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Grabstellen | ||
Urnenwahlgrab Kategorie I (für Urnenplätze der Reihen 6-8) | 3.100,- | Nutzungszeit: 20 Jahre, Ruhezeitverlängerung möglich |
Urnenwahlgrab Kategorie II (für Urnenplätze der Reihen 1-5) | 3.400,- | Nutzungszeit: 20 Jahre, Ruhezeitverlängerung möglich |
Anwartschaft* |
1/20 des aktuellen Preises pro Jahr | |
Druckkosten Frontscheibe | ||
Druck nur Text in schwarz: | 214,20 | Verrechnung erfolgt über das Bestattungsinstitut |
Druck nur Text in silber, gold, sandgestrahlt: | 238,00 | Verrechnung erfolgt über das Bestattungsinstitut |
Druck Text in schwarz mit Foto: | 273,70 | Verrechnung erfolgt über das Bestattungsinstitut |
Druck Text in silber, gold mit Foto: | 297,50 | Verrechnung erfolgt über das Bestattungsinstitut |
Bearbeitungsgebühr bei Austausch einer Frontscheibe | 250,00 | Die Gebühr fällt nur an, wenn wegen Änderungswünschen eine zusätzliche Frontplatte erworben wird (z.B. wenn nachträglich ein Foto gewünscht wird). Die Verrechnung erfolgt über das Kolumbarium. |
Beisetzungen, Trauerfeiern | ||
Benutzung der Kirche für Requiem oder Trauerfeier mit Urnenbeisetzung im Kolumbarium | -,-- | |
Benutzung der Kirche für Requiem oder Trauerfeier ohne Urnenbeisetzung im Kolumbarium | 250,- | Von der Gebühr ausgenommen sind Angehörige der Kath. Pfarrgemeinde St. Martin Hannover-Ost |
Benutzung der Kirche für Taufen & Hochzeiten | 250,- | Von der Gebühr ausgenommen sind Angehörige der Kath. Pfarrgemeinde St. Martin Hannover-Ost |
Trauercafé / Empfang | optional | |
Pauschale für die Raumnutzung | 75,- | |
Kaffee, belegte Brötchen, Kuchen und Kaltgetränke | nach Vereinbarung | Bestellung über Bestattungsinstitut oder Caterer |
Memorial | ||
Standard-Eintrag (Name, Geburts-, Sterbe- und Beisetzungsdatum) | -,-- | |
Sonstige Gebühren | ||
Ausbettungen anlässlich einer Umbettung | 250,- | |
Verwaltungsgebühr anlässlich einer Umbettung | 50,- |
Wenn Sie das Nutzungsrecht für einen Urnenplatz bereits zu Lebzeiten erwerben, wird für die Zeit bis zum Sterbedatum eine Anwartschaftsgebühr von 1/20 der aktuellen Gebühr erhoben. Ab Sterbedatum beginnt dann die breits bezahlte Liegezeit von 20 Jahren. Durch die Anwartschaften entfällt der sonst übliche Nachkauf der bereits erlebten Ruhezeit!
--> für Grabstellen und Leistungen mit Beisetzungsanlass
--> Gebührenordnung für Leistungen ohne Beisetzungsanlass und Trauercafé