Anwartschaft
Wenn Sie das Nutzungsrecht für einen Urnenplatz bereits zu Lebzeiten erwerben, wird für die Zeit bis zum Sterbedatum eine Anwartschaftsgebühr von 1/20 der aktuellen Gebühr erhoben. Ab Sterbedatum beginnt dann die breits bezahlte Liegezeit von 20 Jahren. Durch die Anwartschaften entfällt der sonst übliche Nachkauf der bereits erlebten Ruhezeit!